Wahlkundmachung

 

 

Pfarre: Ziersdorf

 

 

 

 Am Samstag, 18. März und am Sonntag, dem 19. März 2017 wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat gewählt.

In unserer Pfarre sind 8 PfarrgemeinderätInnen zu wählen.

 

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

· am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder davor das Sakrament der Firmung empfangen haben,

· am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.

Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungs- berechtigte Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

 

Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken,

· die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

· sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen,

· ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und

· bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.

 

Der Wahlvorstand lädt alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl vorzuschlagen.

 

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 10. Februar 2017 beim Wahlvorstand

(Pfarramt) einlangen.

 

Am Wahltag und am Vorabend können Sie eine halbe  Stunde vor und eine halbe Stunde nach den Gottesdiensten in der Pfarrkirche ihre Stimme abgeben.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auch am Mittwoch, dem 15. März 2017, von 17.00 h bis 19.00 h im Pfarrhof ausüben oder Unterlagen für eine Briefwahl beim Wahlvorstand anfordern.

 

Jede aktiv wahlberechtigte Person kann gegen das Wahlergebnis bis längstens zwei Wochen nach dem Wahltag schriftlich beim Wahlvorstand der Pfarre Einspruch erheben.

Bei Fragen rufen Sie bitte im Pfarrbüro unter der Tel. Nr. 02956/2219 oder bei Franz Böck an.

 

Für den Wahlvorstand: Franz Böck  0676/6362405, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.